Was bringt das von der Regierungskoalition angekündigte neue Kommunalverfassungsgesetz? Wie ist der Stand, was sind die Vorteile dieses zentralen Gesetzgebungsvorhabens der schwarz-gelben Landesregierung? Zur Information und zur Diskussion über diese Fragen hatte die SGK Region Hannover gemeinsam mit der SPD-Regionsfraktion und der ASJ Region Hannover am 24. Februar ins hannoversche Regionshaus eingeladen.

Gut 40 Mandatsträger/innen, Verwaltungspraktiker/innen und andere politisch Interessierte folgten konzentriert den Ausführungen von Heiger Scholz, dem Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages. Dieser verstand es, sein Publikum kompetent und trotz der trocken anmutenden Materie mit viel hintergründigem Humor auf den Stand der Dinge zu bringen. Er lobte zwar die intensive Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände durch die Landesregierung, machte aber aus seiner skeptischen Bewertung keinen Hehl. Unklar ist aus seiner Sicht nicht nur die Urheberschaft der Novelle (die eigentlich nicht in den Wahlprogrammen der Regierungsparteien angekündigt worden war), sondern auch das Ziel der Zusammenführung von Gemeindeordnung, Landkreisordnung und Regionsgesetz. Ob damit wirklich eine Vereinfachung verbunden wäre, sei überhaupt noch nicht ausgemacht. Bei der Vorstellung der zehn Haupt-Regelungsbereiche kam er zu dem Ergebnis, dass zwar starke Überschriften gefunden worden seien (z. B. Stärkung der Fachausschüsse, der Ortsräte und der kommunalen Eigenverantwortung oder Vereinfachung des Entschädigungsrechts), dass aber die Inhalte im Vergleich dazu kaum echte Veränderungen versprachen. Während die jetzigen kommunalrechtlichen Vorschrif-ten in vielen Prozessen vor den Verwaltungsgerichten ausgeurteilt seien, befürchtete er durch stilistische und sprachliche Neuerungen auch neue Rechtsunsicherheit – eine Überarbeitung durch die Gesellschaft für deutsche Sprache habe zwar zu einer besseren Lesbarkeit für Laien geführt, gefährde aber gleichzeitig die Klarheit und Eindeutigkeit der rechtlichen Bezüge. Sein Referat gipfelte schließlich in der (unbeantworteten) Frage, wofür das ganze Projekt des Kommunalgesetzes eigentlich eingefädelt worden sei.

Aus der Sicht der SPD-Landtagsfraktion kam deren Sprecherin für Verwaltungsreform, Sigrid Leuschner aus Hannover, ebenfalls zu einer kritischen Zwischenbilanz. Sie betonte, dass der Landtag noch nicht wirklich mit der Gesetzesnovelle befasst sei, bot jedoch an, insbesondere die Gesichtspunkte und Erfahrungen der ehren-amtlichen Mandatsträger/innen in die parlamentarische Diskussion einzubringen. Sie begrüßte deswegen die Veranstaltung als wichtige innerparteiliche Diskussionsplattform und rief die Anwesenden auf, ihre Sicht der Dinge auf den Tisch zu bringen. Dankbar nahm sie das Angebot der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden in der Regionsversammlung, Petra Rudszuck, sowie des ASJ-Vorstandsmitglied Karlheinz Mönkemeyer an, die Landtagsfraktion bei ihrer Bewertung des kommenden Regierungsentwurfs zu unterstützen.

Es folgte ein intensives und engagiertes Fachgespräch über die Zukunft der kommunalen Selbstverwaltung in Niedersachsen unter Moderation des SGK-Regionsvorsitzenden Axel Priebs. Zu Diskussionen führte insbeson-dere die Frage der geplanten Beschlusskompetenz für Fachausschüsse und das hierzu vorgesehene Vetorecht des Hauptverwaltungsbeamten für den Fall, dass er das Wohl der Kommune gefährdet sieht. Auch die Möglichkeit der Ortsräte, im eigenen Bereich Straßen und Plätze umzubenennen, wurde kontrovers erörtert. Einig war man sich aber nach zwei Stunden intensiver Arbeit, dass die angekündigte große Reform diese Bezeichnung wohl kaum verdiene und dass die Regierung ihre Energien lieber darauf verwenden sollte, der Kommunalpolitik auskömmliche finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen.