Position der SGK Region Hannover zur geplanten SüdLink-Trasse

Vorstandsbeschluss vom 19. Januar 2015

Weil zur Energiewende auch der Transport von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu den Verbrauchsschwerpunkten gehört, ist der SüdLink eines der Schlüsselprojekte der Energiewende. Die SGK Region Hannover sieht jedoch zunehmend die Glaubwürdigkeit der Energiewende wegen der methodischen und fachlichen Fehler bei der SüdLink-Planung sowie des entstandenen Chaos durch die Informationspolitik des privaten Antragstellers TenneT gefährdet.

Durch das bisherige Vorgehen des Vorhabenträgers Tennet ist in vielen Kommunen der Region Hannover eine starke Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger entstanden. Tennet hat unter bislang nicht geklärten Prioritätensetzungen zuerst eine Vorzugsvariante im östlichen Teil der Regi-on präsentiert und nach einer selbst veranlassten Öffentlichkeitsbeteiligung mehrere Alternativ-trassen im Westen präsentiert, die inzwischen flächendeckend für Verwirrung sorgen. Erstaunlicherweise sind die Trassenpläne von Tennet entstanden, ohne dass die für Bauleitplanung, Regionalplanung, Naturschutz und Denkmalpflege verantwortlichen Verwaltungen der Städte und Gemeinden bzw. der Region in die örtliche Trassenfindung einbezogen wurden oder gar die Räte und die Regionsversammlung eine Stellungnahme abgeben konnten. Dies ist der interessierten und besorgten Öffentlichkeit nicht zu vermitteln.

Erste Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger sind ihre gewählten Vertreterinnen und Vertreter in den Räten und in der Regionsversammlung sowie die jeweiligen Verwaltungsspitzen. Die-se verfügen aber zu den Planungen von TenneT über keinen weitergehenden Kenntnisstand als die Öffentlichkeit und konnten bislang auch keinen Einfluss auf diese privaten Planungen nehmen.

Die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren im Rahmen der Energiewende ist grundsätzlich wünschenswert. Gleichwohl müssen auch beschleunigte Verfahren sowohl bei der Auswahl von Leitungstechnologien als auch von Suchräumen und Trassenkorridoren rechtsstaatlichen Grundsätzen, guter fachlicher Praxis und dem Gebot der Willkürfreiheit folgen. Die Wahl des besten Korridors muss transparent und Schritt für Schritt nachvollziehbar sein.

Auf der Bundesnetzagentur ruhen jetzt hohe Erwartung und Hoffnungen. Sie ist die verantwortliche Bundesbehörde, die für Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Planungsverfahren sorgen muss. Die SGK Region Hannover erwartet, dass die Auswahl des im Rahmen der Bundesfachplanung zu ermittelnden Trassenkorridors zwischen Schleswig-Holstein und Bayern auf nachvollzieh-baren Prioritätensetzungen und Abwägungen beruht. Solange dies nicht der Fall ist, können die Repräsentantinnen und Repräsentanten der Kommunen und der Region auch nicht zur Unterstützung dieses zentralen Projektes der Energiewende beitragen.
Wir fordern daher die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen dafür Sorge zu tragen, dass

• die Bundesnetzagentur diesen Prüfmaßstab im Rahmen der Antragsprüfung und bei ihren Vorgaben für das weitere Verfahren berücksichtigt und ergebnisoffen in die Prüfung geht,

• Gegenstand der Alternativenprüfung alle großräumigen Trassenkorridore und nicht nur der Vorschlagskorridor des Betreibers sind und diese Alternativen mit gleicher Prüfungstiefe untersucht werden,

• im Bundesbedarfsplangesetz die Voraussetzungen für die Erdverkabelung erweitert wer-den, wobei die Mehrkosten auf alle Netzbetreiber umgelegt werden, und

• die inhaltliche Trennung der Zuständigkeiten des Vorhabenträgers TenneT und der Bundesnetzagentur im gesamten Verfahren gewährleistet wird.

Die SGK Region Hannover weist darauf hin, dass der Erfolg dieses Planungsverfahrens zentral für die Akzeptanz sowohl des SüdLink als auch weiterer ähnlicher Verfahren ist. Deswegen muss das Planungsverfahren wissenschaftlich und rechtlich begleitet und ausgewertet werden, damit ähnliche Fehler bei weiteren Energiewende-Projekten vermieden werden und die gesetzlichen Vorgaben justiert werden können.

Die SGK Region Hannover erwartet, dass die Träger öffentlicher Belange künftig frühzeitig und intensiv beteiligt werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Rechtschutzmöglichkeiten dürfen trotz Beschleunigung nicht eingeschränkt werden. Im laufenden Verfahren müssen die Stellungnahmen der Räte und der Regionsversammlung berücksichtigt werden.

Suedlink 2