Erklärung zu den Regionsfinanzen
Zur gegenwärtigen Diskussion über die Regionsfinanzen erklärt der Vorstand der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK) in der Region Hannover:
Entlarvt werden muss die Zangenstrategie der Landesregierung, die darauf abzielt die Regionsbildung und die mit ihr erreichten Erfolge zu diskreditieren: Einerseits entzieht die Landesregierung der Region Hannover durch die Einführung des Flächenfaktors 31 Mio. Euro. Andererseits verlangt die Landesregierung von der Region Hannover einen ausgeglichenen Haushalt – wohlweißlich, dass dies kurzfristig nur im Wege einer Erhöhung der Regionsumlage zu erreichen ist. Damit sorgt die Landesregierung dafür, dass die Städte und Gemeinden in der Region das durch die Einführung des Flächenfaktors entstandene Defizit auszugleichen haben. Die durch das Land erfolgte Umverteilung – weg von der Region Hannover und hin in den ländlichen Raum – geht zu Lasten der regionsangehörigen Städte und Gemeinden. Die Bürgerinnen und Bürger der regionsangehörigen Kommunen werden somit durch die Maßnahmen der Landesregierung direkt zur Kasse gebeten.
Insbesondere vor dem Hintergrund von ihr nicht zu verantwortender finanzieller Mehrbelastungen durch Bundes- und Landesgesetze sind die Konsolidierungserfolge der Region Hannover in den vergangenen Jahren anzuerkennen. Dieser Konsolidierungskurs muss auch in der Zukunft fortgesetzt werden. Zum einen muss die Region organisatorische Optimierungspotenziale nutzen und zum anderen muss sie gemeinsam mit den regionsangehörigen Städten und Gemeinden Anstrengungen unternehmen, die Sozialausgaben so zu steuern, dass diese zielgerichtet eingesetzt werden und finanziell angemessen sind.
Der der Regionsbildung zu Grunde liegende Gedanken einer solidarischen Region verpflichtet die Region, Kommunen, die sich in einer Haushaltsnotlage befinden, zu helfen. Leistungen in den Kommunen sollen - insbesondere im Bereich der Sozialen Sicherung - grundsätzlich nach einheitlichen Standards erbracht werden. Überdies sollen alle Kommunen die Jugendämter übernehmen, sofern ihnen dies rechtlich möglich ist.