Zu den Mitgliedern der SGK gehören:

- Bürgermeisterinnen und Bürgermeister - Kommunale Wahlbeamte - Abgeordnete der Regionsversammlung - Ratsfrauen und Ratsherren - Mitglieder der Orts- und Bezirksräte - Beschäftigte der Kommunen - Sachkundige Bürgerinnen und Bürger in kommunalen Ausschüssen - SPD-Mitglieder mit einer kommunalpolitischen Funktion - Personen, die in der öffentlichen Verwaltung ein Amt mit kommunalpolitischem Bezug haben.